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Bitte beachten: Wenn Sie rechtsverbindliche Informationen brauchen oder
rechtlichen Beistand, dann sollten Sie sich von einer Juristin/einem
Juristen beraten lassen. Ungefähre Auskünfte helfen
oft
nicht weiter.
Wenn Sie Opfer sexueller Gewalt wurden und rechtliche
Unterstützung suchen, kann Ihnen der > WEISSE
RING helfen, eine passende Unterstützung zu
finden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anzeige erstatten möchten,
können Sie sich an eine > Fachberatungsstelle
wenden
und dort
beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Sicherung von
Spuren
für ein Strafverfahren wichtig sein kann. In einigen
Städten
in Deutschland gibt es die Möglichkeit, Spuren
zunächst
unabhängig von einer Anzeige sichern zu lassen.
Informationen hierzu finden Sie unter > "erste Hilfe".
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Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung
- Gesetzestext - Dreizehnter Abschnitt des Strafgesetzbuch
(StGB)
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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307 |
Rechtliche Informationen des Hilfeportals
Sexueller Missbrauch des UBSKM
http://www.hilfeportal-missbrauch.de/informationen/uebersicht-recht.html |
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